AGB, Turngau Stuttgart

Allgemeine Geschäftsbedingungen Turngau Stuttgart e.V.
(Stand 30.07.2019, gültig für alle Maßnahmen ab 01.01.2020)

1 ANMELDUNG
1.1 Für Aus- und Fortbildungen des Turngau Stuttgart e.V. ist für eine Teilnahme eine Mitgliedschaft in einem Sportverein zwingend erforderlich (Ausnahme
sind Maßnahmen, die mit den Kursnummern KA-93 oder KF-93 beginnen, vgl. DTB GymNet).
1.2 Die Anmeldungen zu einer Bildungsmaßnahme erfolgen über GymNet. Die verbindlichen schriftlichen oder Online-Anmeldungen werden in der Reihenfolge
des Posteingangs berücksichtigt. Dies betrifft auch die Aufnahme in etwaige Wartelisten. Ein Vertrag kommt erst mit Bestätigung des Turngau Stuttgart e.V.
zustande.
1.3 Eine unvollständig ausgefüllte oder unleserliche schriftliche Meldung wird nicht angenommen. Für schriftliche Anmeldungen wird eine Bearbeitungsgebühr
von 5,00 € erhoben.
1.4 Die Anmeldungen zu einem Wettkampf/Wettbewerb erfolgen über GymNet. Bei schriftlichen Meldungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 € pro
Teilnehmer erhoben, bei Gruppen und Mannschaften die Summe der Gruppen- bzw. Mannschaftsteilnehmer.

2 MELDETERMINE, NACHMELDUNGEN
2.1 Meldetermin für die Teilnahme an den Aus- und Fortbildungen/Seminaren ist jeweils vier Wochen vor Lehrgangsbeginn. Der Turngau Stuttgart e.V. behält
sich bis zu diesem Zeitpunkt eine Absage oder eine Zusammenlegung von verschiedenen Lehrgängen vor, sofern eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
wird.
2.2 Nachmeldungen oder Änderungen nach dem offi ziellen Meldeschluss werden, so lange noch Plätze frei sind, angenommen, aber mit einer Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 10,00 € belegt.
2.3 Der Meldetermin für die Teilnahme an Wettkämpfen ist bindend und den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen. Die Ummelderegelungen sind in der
jeweiligen Wettkampfausschreibung vermerkt. Alle Ausschreibungen, Ergänzungen, Änderungen und weiterführende Hinweise sind immer aktuell unter
www.turngau-stuttgart.de und auch im Jahresprogramm des Turngau Stuttgart zu finden.

3 TEILNEHMERGEBÜHREN BEI BILDUNGSMAßNAHMEN
3.1 Teilnehmer/innen an Fortbildungen des Turngau Stuttgart e.V., die nicht aus dem Verbandsgebiet des Schwäbischen Turnerbundes e.V. stammen, aber Mitglied
eines Vereins sind, müssen einen um 20,00 € erhöhten Teilnehmerbeitrag entrichten. Ausnahme sind alle Maßnahmen, die mit den Kursnummern KA-93 oder KF-93
beginnen (vgl. GymNet).
3.2 Die Teilnahmegebühren beinhalten die Teilnahme. Wenn weitere Leistungen in den Teilnahmegebühren enthalten sind, ist dies separat ausgewiesen.

4 STORNIERUNGEN, ABSAGEN BEI BILDUNGSMAßNAHMEN
4.1 Etwaige Absagen seitens des Teilnehmers haben schriftlich zu erfolgen (Post, Fax oder E-Mail).
4.2 Eine Abmeldung/Absage bei Aus- und Fortbildungen bis 3 Monate vor Lehrgangsbeginn ist kostenfrei möglich. Eine Abmeldung/Absage bei Aus- und Fort -
bildungen bis 31 Tage vor Lehrgangsbeginn wird mit 10,00 € berechnet. Eine Abmeldung/Absage vom 30. Tag bis zum 3. Tag vor Lehrgangsbeginn wird
bei eintägigen Veranstaltungen mit 15,00 €, bei mehrtägigen Veranstaltungen mit 30,00 € in Rechnung gestellt.
4.3 Krankheitsbedingte (auch durch ärztliches Attest bescheinigte) Absagen/Stornierungen entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Begleichung der
Stornierungsgebühr.
4.4 Bei Nichterscheinen am Tag des Lehrgangs (ohne oder zu später vorheriger Absage, vgl. 4.2) wird die volle, reguläre Teilnehmergebühr fällig.

5 WETTKÄMPFE
5.1 Alle Angaben in den Ausschreibungen zu den Altersklassen, Start-, Melde- und Qualifi kationsbedingungen, Meldegebühren und Kautionsregelungen, Start- und
Spielerpassregelungen sowie Kampf- und Schiedsrichterregelungen sind verbindlich und zu beachten. Für alle Wettkämpfe und Wettbewerbe sind die
Regelungen des Turngau Stuttgart, die Ordnungen und Durchführungsbestimmungen der STB-Fachgebiete sowie die übergeordneten nationalen und internationalen
Ordnungen bindend.
5.2 Eine Abmeldung vor Meldeschluss ist kostenfrei möglich, nach Meldeschluss und bei Nichtteilnahme muss das vollständige Meldegeld bezahlt werden.
5.3 Für alle Wettkämpfe des Turngau Stuttgart, soweit die Ausschreibung ein Startrecht der Sportart für den Wettkampf des Fachgebietes vorschreibt, sind Start- und
Spielerpässe zwingend vorgeschrieben (DTB-ID und Startrecht für das jeweilige Fachgebiet). Das Startrecht muss bei der Meldung eingetragen sein, ohne gültiges Startrecht kann die Meldung nicht erfolgen.
5.4 Zu allen Wettkämpfen, zu denen der Einsatz von Kampf- bzw. Schiedsrichter/innen erforderlich ist, sind Kampf- bzw. Schiedsrichter/innen verbindlich namentlich
zu melden. Die Anzahl und Lizenz derselben ist der jeweiligen Wettkampfausschreibung zu entnehmen. Wettkampfmeldungen ohne Kampfrichtermeldungen
werden nicht angenommen. Für das Nichterscheinen jedes eingesetzten Vereinskampfrichters wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 100,00 € erhoben. Zieht
der Verein nach Meldeschluss seine Wettkämpfer zurück, bleibt die Kampfrichtermeldung trotzdem bestehen.

6 BEZAHLUNG
6.1 Die Bezahlung der Teilnehmergebühren / Meldegelder ist ausschließlich über eine Bankeinzugsermächtigung möglich.
6.2 Die Teilnehmergebühren / Meldegelder werden am 20. des Folgemonats nach Beginn des Lehrgangs / nach dem Wettkampf vom angegebenen Konto
abgebucht. Lehrgänge und Wettkämpfe, die im Dezember stattfinden, werden am 27. Dezember vom angegebenen Konto abgebucht.
6.3 Die Rücküberweisung und erneute Abbuchung der Teilnehmergebühr, verursacht durch die Angabe eines falschen Kontos durch den Melder, werden mit einer
Bearbeitungsgebühr von 10,00 € belegt.
6.4 Änderungen der bei Anmeldung angegebenen Bankverbindung müssen bis spätestens 14 Tage vor Einzugstermin vorliegen, sonst können diese nicht mehr
berücksichtigt werden.
6.5 Bankgebühren, die durch Rücklastschriften (z.B. durch eine Kontounterdeckung oder durch die Angabe einer falschen Bankverbindung) entstehen und vom
Melder verursacht wurden, müssen in der entstandenen Höhe von diesem getragen werden.

7 HAFTUNG
7.1 Sollte der Turngau Stuttgart, aus Gründen die er zu vertreten hat, Maßnahmen nicht durchführen, so beschränken sich die Ansprüche der Teilnehmer – außer
im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auf die Rückerstattung der Teilnehmergebühr/des Meldegelds.
7.2 Der Turngau Stuttgart haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen

8 SONSTIGES
8.1 In Einzelfällen (z.B. Erkrankung) kann der Veranstalter die Leitung eines Lehrganges ändern und einen anderen Referenten mit dieser Aufgabe betrauen.
8.2 Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes von 1990 damit einverstanden, dass seine Daten mittels EDV
unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet und innerhalb des Turngau Stuttgart und Schwäbischen Turnerbundes verwendet werden.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der
ungültigen Bestimmungen soll die gesetzliche Regelung gelten.

9 DATENSCHUTZ
9.1 Die Veröffentlichung personenbezogener Daten von Teilnehmer/innen von Wettkämpfen (Wettkampfergebnisse – Name, Jahrgang, Verein, Ergebnis) im Internet
oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Print- und Online-Medien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Verbandes
(vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Verbandes besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichterstattung über die
Aktivitäten des Verbandes. In diesem Rahmen werden perso-nenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der
Berichterstattung über sportliche Ergebnisse des Verbandes veröffentlicht. Weitere Hinweise finden Sie in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen
und im Datenschutzhinweis – und unter www.turngau-stuttgart.de/fileadmin/downloads/PDF/JP2020_AGB.pdf sowie im STB Jahres -
programm 2020 ab Seite 220.
9.2 Ihr Ansprechpartner: Geschäftsstelle des Turngau Stuttgart: Ingrid Kienzle, E-Mail: turngau-stuttgart@t-online.de.